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   OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54783
OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13 (https://dejure.org/2014,54783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.05.2014 - 1 U 1899/13 (https://dejure.org/2014,54783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 1 U 1899/13 (https://dejure.org/2014,54783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur bei einheitlichem Eigentümerwillen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftseigentum muss von jedem Wohnungseigentümer abgenommen werden! (IBR 2015, 605)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Insoweit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft aber als rechts- und parteifähiger Verband unter den von der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Interessen der Wohnungseigentümer und des Veräußerers bestimmten Voraussetzungen befugt, die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 236/05, Rn. 12, zitiert nach juris und m.w.N.).

    Mithin kann die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss auch entscheiden, wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums einen Kostenvorschuss zu fordern (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 236/05, Rn. 20).

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Die Verjährung beginnt nach § 8 b) der Erwerbsverträge i.V.m. § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. mit der Abnahme des Werks, bei Teilabnahme mit der Abnahme des jeweiligen Teils (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1983, Az.: VII ZR 185/81 Rn. 18).

    Dies folgt entgegen der von der Beklagten in der Berufungsbegründung vertretenen Auffassung zwar nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.06.1981 (Az. VII ZR 185/81), erscheint aber lebensnah, weil es für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums sonst immer auf die schlüssige/konkludent stillschweigende Abnahme ankäme.

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Auf das Vertragsverhältnis findet aufgrund der Vertragsgestaltung das Werkvertragsrecht des BGB (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 26.04.2007, Az.: VII ZR 210/05, zitiert nach juris) in der vor der Großen Schuldrechtsreform geltenden Fassung Anwendung.
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Hiernach war der Kostenvorschussanspruch aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB aus dem Kostenerstattungsanspruch der §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 05.05.1977, Az.: VII ZR 36/76, Rn. 38, Urteil vom 01.02.1990, Az.: VII ZR 150/89, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Hiernach war der Kostenvorschussanspruch aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB aus dem Kostenerstattungsanspruch der §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 05.05.1977, Az.: VII ZR 36/76, Rn. 38, Urteil vom 01.02.1990, Az.: VII ZR 150/89, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.12.1995 - 17 U 3/94

    Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
    Zwar erscheint es vertretbar, mit der Beklagten anzunehmen, dass in der Abnahme des Sondereigentums durch einen Wohnungserwerber im Regelfall gleichzeitig die Abnahme des Gemeinschaftseigentums liegt, sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.12.1995, Az.: 17 U 3/94, Rn. 7).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

    Diese Erwägung und das Abstellen auf das jedem einzelnen Erwerber vertraglich Geschuldete gilt aber nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ebenso (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 30.5.2014 - 1 U 1899/13).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

    Diese Erwägung und das Abstellen auf das jedem einzelnen Erwerber vertraglich Geschuldete gilt aber nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ebenso (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 30.5.2014 - 1 U 1899/13).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten,

    Nicht vorgetragen hat die Beklagte zudem, wann die Kläger in das Haus eingezogen sind, dass sie das Haus jedenfalls über einen gewissen Zeitraum rügelos genutzt haben und dass das Haus ein im Wesentlichen funktionstüchtigem Werk darstellte (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage, § 640 Rn. 6, zu den Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme durch Ingebrauchnahme; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, juris Rn. 49, OLG Dresden, Urteil vom 30. Mai 2014 - 1 U 1899/13 -, juris Rn. 36, sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2006 - 4 U 136/04 -, juris Rn. 58).
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